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dawn2

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Fabio Blankenhorn, dawn2 Webagentur, Heppstr. 17, 72760 Reutlingen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber"), die im Zusammenhang mit der Erstellung, dem Design und der Entwicklung von Websites, Webanwendungen, E-Commerce-Lösungen sowie damit verbundenen digitalen Dienstleistungen geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, E-Commerce, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und verwandte digitale Dienstleistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(3) Leistungsänderungen oder -erweiterungen, die über das ursprüngliche Angebot hinausgehen (Change Requests), bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Brutto-Preise ausgewiesen.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

  • 50 % des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung (Anzahlung)
  • 50 % des Gesamtbetrages bei Fertigstellung und Übergabe des Projekts

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern zu berechnen.

(4) Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Informationen, Texte, Bilder und sonstigen Materialien rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der entscheidungsbefugt ist und für Rückfragen zeitnah zur Verfügung steht.

(3) Verzögerungen, die durch die nicht rechtzeitige oder unzureichende Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der vereinbarte Liefertermin verschiebt sich entsprechend. Entstandene Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.

§ 6 Lieferung und Abnahme

(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Terminangaben.

(2) Der Auftragnehmer stellt das fertige Projekt dem Auftraggeber zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Projekt innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen.

(3) Erklärt der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der in Abs. 2 genannten Frist und teilt er auch keine Mängel mit, gilt das Projekt als abgenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Bereitstellung auf diese Rechtsfolge hinweisen.

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Ein Mangel gilt als unwesentlich, wenn er die Funktionalität des Projekts nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegten Anforderungen entsprechen.

(2) Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Anzeige innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme erfolgen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher 24 Monate und für Unternehmer 12 Monate ab Abnahme.

(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen an den gelieferten Leistungen vorgenommen haben oder wenn Mängel auf fehlerhaften Materialien des Auftraggebers beruhen.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Marken etc.). Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrages erstellten Werken ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Werken beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber darf die Werke bis zur vollständigen Bezahlung weder nutzen noch veröffentlichen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrages erstellten Werke als Referenz zu Eigenwerbungszwecken zu verwenden (z. B. im Portfolio, auf der Website oder in sozialen Medien), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Die verwendeten Open-Source-Bibliotheken und Frameworks (z. B. React, Next.js) unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf die Verwendung solcher Komponenten hin.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des Auftrags zu verwenden.

(2) Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 11 Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall ist er verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Der Auftragnehmer kann darüber hinaus 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung als pauschalierten Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 12 Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen) ist der Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Leistungsverpflichtung befreit. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt informieren.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Reutlingen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für laufende Vertragsverhältnisse gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

Stand: Februar 2026